Datenschutzerklärung erstellen — was die DSGVO wirklich verlangt
Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ganz Europa. Wer eine Website betreibt, die auch nur minimale Nutzerdaten verarbeitet — sei es durch ein Kontaktformular, eingebettete Schriften oder Web-Analytics — ist zur Veröffentlichung einer vollständigen Datenschutzerklärung verpflichtet.
Vorgefertigte Textbausteine aus dem Internet sind oft veraltet, zu generisch oder passen nicht zur eigenen Website. Das Risiko: Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verfahren durch Datenschutzbehörden. Dieser Generator fragt gezielt, welche Dienste Sie einsetzen, und erstellt daraus eine passgenaue Erklärung — kostenlos, ohne Account, ohne Datenspeicherung.
Häufige Fragen zur Datenschutzerklärung
Wer braucht eine Datenschutzerklärung?
Jeder Website-Betreiber, der personenbezogene Daten verarbeitet — also praktisch jede Website. Schon ein Kontaktformular, Google Fonts oder ein eingebettetes YouTube-Video löst die Pflicht aus.
Was muss zwingend enthalten sein?
Name und Kontakt des Verantwortlichen, Rechtsgrundlage der Verarbeitung, alle eingesetzten Dienste mit Datenweitergabe, Speicherdauer, Ihre Rechte als Betroffener (Auskunft, Löschung, Widerspruch) und das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
Reicht eine Vorlage aus dem Internet?
Nein. Generische Vorlagen stimmen häufig nicht mit der tatsächlichen Website überein — entweder werden nicht genutzte Dienste aufgeführt oder vorhandene verschwiegen. Beides kann abgemahnt werden.
Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?
Immer wenn sich etwas an Ihrer Website ändert — neues Plugin, neues Formular, neuer Dienst. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie prüfen, ob alle Angaben noch korrekt sind.
Was droht ohne Datenschutzerklärung?
Abmahnungen durch Mitbewerber und Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach Art. 83 DSGVO — das gilt auch für Kleinunternehmer und Freiberufler.