§ Rechnungsgenerator
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Max Mustermann
Musterstraße 12 · 52072 Aachen
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Rechnung

Rechnungsempfänger
Kundenname GmbH
Kundenstraße 5
10115 Berlin
Rechnungsnr. 2024-001 Datum — Leistung — Zahlungsziel —
# Beschreibung Menge Einheit Einzelpreis MwSt Gesamt
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Gesamtbetrag 0,00 €

Rechnung erstellen — was in Deutschland Pflicht ist

Wer als Freiberufler, Selbstständiger oder Unternehmer Leistungen erbringt, muss korrekte Rechnungen ausstellen. Die Pflichtangaben sind in §14 UStG geregelt und umfassen unter anderem eine fortlaufende Rechnungsnummer, den vollständigen Namen und die Anschrift beider Parteien sowie die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer — oder den Hinweis auf §19 UStG bei Kleinunternehmern.

Dieser Generator erstellt Rechnungen nach DIN 5008 — der deutschen Norm für die Gestaltung von Geschäftskorrespondenz. Das Ergebnis ist ein druckfertiges PDF, das professionell aussieht und alle steuerlichen Anforderungen erfüllt. Keine Registrierung, keine monatlichen Kosten, keine Cloud-Speicherung Ihrer Daten.

Häufige Fragen zum Rechnungs-Generator

Was muss auf einer deutschen Rechnung stehen?

Pflicht nach §14 UStG: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-ID, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag und Zahlungsziel.

Was ist DIN 5008?

DIN 5008 ist die deutsche Norm für die Gestaltung von Schriftstücken — mit Vorgaben zu Seitenrändern, Schriften und dem Aufbau von Rechnungen. Rechnungen nach DIN 5008 gelten als professioneller Standard.

Was ist die Kleinunternehmerregelung §19 UStG?

Wer im Vorjahr unter 25.000 Euro Umsatz hatte, kann als Kleinunternehmer auf Mehrwertsteuer verzichten. Auf der Rechnung muss dann ein Hinweis auf §19 UStG stehen — keine MwSt-Ausweisung.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Nach §147 AO gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren — sowohl für Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen. Das gilt auch für digitale Rechnungen als PDF.

Muss jede Rechnung eine fortlaufende Nummer haben?

Ja. Die Rechnungsnummer muss einmalig und eindeutig sein. Präfixe wie das Jahr (z.B. 2026-042) sind erlaubt. Eine Lückenlosigkeit ist nicht vorgeschrieben, doppelte Nummern jedoch verboten.